04.01.2022 - News:

dex³ GmbH - Stellungnahmen - Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz | Sicherheit

Neue Kompetenzen im Team

dex3 ist ein junges, dynamisches Unternehmen mit Sitz im Rheinland, das sich auf alle Dimensionen der Kernthemen Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und Sicherheit spezialisiert hat.

Da unser Team über einen hohen Anteil an Fachkräften und Spezialisten verfügt und auf einem dementsprechend hohen fachlichen Niveau arbeitet, entwickeln wir uns kontinuierlich weiter und bleiben damit auf dem Stand der Technik. Um Sie noch umfassender beraten zu können, haben wir unsere Kompetenzbereiche für Sie erweitert. Seit kurzem können wir bei Bedarf auch einen Richtmeister / Zeltbaumeister sowie einen zertifizierten Krisenmanager aus unserem Team zur Verfügung stellen.

04.10.2021 - News:

dex³ GmbH - Stellungnahmen - Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz | Sicherheit

Sollten Arbeitgeber eine Brandschutzordnung erstellen?

Eine Brandschutzordnung ist bundeseinheitlich gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Vorgaben variieren deutlich zwischen den einzelnen Bundesländern. Ob Sie zur Erstellung einer Brandschutzordnung verpflichtet sind, lässt sich der jeweiligen Bauordnung, den Brand- und Katastrophenschutzgesetzen sowie den Sonderbauvorschriften der Länder entnehmen. Bei besonders gefährdeten Betrieben fordern einzelne Bundesländer eine mit den Behörden abgestimmte Brandschutzordnung. Ebenso können einzelne gesetzliche Normen indirekt eine Brandschutzordnung fordern, wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz.

Bei Arbeitsstätten gelten besondere Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Entsprechend muss der Arbeitgeber grundsätzlich seinen Beschäftigten auf geeignete Art und Weise Informationen zur Verfügung stellen, wie sie sich in einem Notfall verhalten müssen. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und der DGUV Information 205-001 sind Unternehmen und Behörden verpflichtet, Informationsblätter beispielsweise über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungseinrichtungen auszuhängen.

03.03.2021 - News:

dex³ GmbH - Stellungnahmen - Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz | Sicherheit

Stellungnahmen zum baulichen Arbeitsschutz

Der Bauherr ist für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen an seiner Baustelle und die Einhaltung der Baustellenverordnung verantwortlich. Sofern nicht auszuschließen ist, dass eine Immobilie zukünftig als Arbeitsstätte dienen könnte, sind neben der Einhaltung des Baurechts auch die Vorschriften zum Arbeitsschutz frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Für Unternehmer ohne eigene Bau- und Rechtsabteilung ist die Vielzahl an zu beachten Vorschriften häufig nicht mehr zu überschaubar.

Oftmals gehen Arbeitgeber davon aus, dass der bauliche Arbeitsschutz im Baugenehmigungsverfahren seitens der Behörden geprüft werde. Dem ist jedoch nicht so: Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens werden durch die zuständige Baugenehmigungsbehörde explizit keine Prüfungen und Stellungnahmen für die Ausgestaltung einer Arbeitsstätte mehr durchgeführt. Aus unserer beruflichen Praxis empfehlen wir seitens dex3 jedem Bauherren, die Anforderungen an den baulichen Arbeitsschutz so frühzeitig wie möglich in seine Überlegungen einzubeziehen.

01.07.2020 - News:

dex³ GmbH - Bundesländer - Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz | Sicherheit

Ab sofort sind wir an Ihrem Standort für Sie tätig

Als junges, dynamisches Unternehmen agieren wir bereits überregional. Unser Firmensitz befindet sich im Rheinland und dient als zentraler Ausgangspunkt für unsere bundesweiten Einsätze.

Wir sind an Ihrem Standort für Sie tätig, egal ob regional oder überregional:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen

Hessen
Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

Thüringen

Aktueller Anlass - News:

dex³ GmbH - COVID-19 - Arbeitssicherheit | Arbeitsschutz | Sicherheit

Wir sind Ihr Ansprechpartner während der COVID-19 Pandemie

Bei der Wiederaufnahme Ihres Geschäftsbetriebes, dürfen die Arbeitnehmer keinen Gesundheitsrisiken durch das Coronavirus ausgesetzt werden. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Sie nach dem „Lockdown“ beim Neustart und beantworten Ihre Fragen zur Einhaltung aller neuen Arbeitsschutzbestimmungen.

 

Aktuelle Informationen zur COVID-19 Pandemie erhalten Sie unter folgendem Link des RKI →

COVID-19
Die Coronavirus-Erkrankung ist eine Infektionskrankheit, die von einem neu entdeckten Coronavirus ausgelöst wird.

Die meisten Menschen, die an COVID-19 erkranken, haben leichte bis mittelschwere Symptome und werden wieder gesund, ohne dass sie eine besondere ärztliche Behandlung benötigen.

Verbreitung
Das Virus, das COVID-19 auslöst, wird vorwiegend durch Tröpfcheninfektion übertragen, wenn eine infizierte Person hustet, niest oder ausatmet. Diese Tröpfchen sind zu schwer, um lange in der Luft zu schweben, und sinken schnell auf den Boden oder auf Oberflächen ab.

Sie können sich infizieren, wenn Sie sich in unmittelbarer Nähe zu einer Person befinden, die COVID-19 hat, und das Virus einatmen. Sie können sich auch infizieren, wenn Sie eine Oberfläche anfassen, auf der sich das Virus befindet, und danach die Augen, die Nase oder den Mund berühren.

Quelle: WHO →