Stellungnahmen zur Brandschutzordnung

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04.10.2021

Stellungnahmen zur Brandschutzordnung

Unsere Stellungnahme zur Brandschutzordnung klärt die Frage, ob Arbeitgeber eine Brandschutzordnung erstellen sollten?

Eine Brandschutzordnung ist bundeseinheitlich gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Vorgaben variieren deutlich zwischen den einzelnen Bundesländern. Ob Sie zur Erstellung einer Brandschutzordnung verpflichtet sind, lässt sich der jeweiligen Bauordnung, den Brand- und Katastrophenschutzgesetzen sowie den Sonderbauvorschriften der Länder entnehmen. Bei besonders gefährdeten Betrieben fordern einzelne Bundesländer eine mit den Behörden abgestimmte Brandschutzordnung. Ebenso können einzelne gesetzliche Normen indirekt eine Brandschutzordnung fordern, wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz.

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

Bei Arbeitsstätten gelten besondere Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Entsprechend muss der Arbeitgeber grundsätzlich seinen Beschäftigten auf geeignete Art und Weise Informationen zur Verfügung stellen, wie sie sich in einem Notfall verhalten müssen. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und der DGUV Information 205-001 sind Unternehmen und Behörden verpflichtet, Informationsblätter beispielsweise über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungseinrichtungen auszuhängen. Sobald es brennt, sind Menschenleben und Sachwerte durch Feuer und Rauch in akuter Gefahr. Daher sollten neben den gesetzlichen auch aus ethischmoralischen Gründen vorausschauend Maßnahmen festgelegt werden, die die Wahrscheinlichkeit der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes verringern. Zum einen können im vorbeugenden und baulichen Brandschutz Maßnahmen wie z. B. die Bauweise des Gebäudes oder die Installation von Löschanlagen vorgesehen werden. Zum anderen ist ein ebenfalls nicht zu vernachlässigender Eckpfeiler eines guten Brandschutzkonzeptes die Implementierung organisatorischer Maßnahmen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Schadenhöhe bzw. das Schadensausmaß zu minimieren.

Bedeutung einer Brandschutzordnung

Rechtlich hat die Brandschutzordnung die Bedeutung einer Hausordnung, allgemeinen Geschäftsbedingung oder Betriebsanweisung. Wirksam ist sie für die Beschäftigten des Arbeitgebers, der die Brandschutzordnung erlassen hat. Für Personen, die ein Gebäude als Gast besuchen, entfaltet die Brandschutzordnung jedoch nur eine bedingte Wirksamkeit in rechtlicher Hinsicht. Daher wird für die Mitarbeiter von Fremdfirmen in der Regel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorgesehen.

Verhaltensweisen und Regeln

Die Brandschutzordnung gibt einen zusammenfassenden Überblick über Verhaltensweisen und Regeln zur Brandverhütung in einem konkreten Objekt und beinhaltet auch alle Maßnahmen zur Rettung von Personen und der frühzeitigen Brandbekämpfung. Sie wird nach den Vorgaben der DIN 14096 erstellt, die die Informationen zum Brandschutz in die Aushänge Teil A, B und C gliedert. Abhängig von der Art, Nutzung und Größe der baulichen Anlage und im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde, können die Teile B und/oder C entfallen. Der Aushang der Brandschutzordnung Teil A ist ein für jeden Besucher sichtbarer Bestandteil des organisatorischen Bandschutzes. Sobald ein Gebäude als Arbeitsstätte fungiert, ist der Aushang verbindlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für Sonderbauten oder bei besonderen objektspezifischen Risiken. Oftmals fordern auch Versicherungen eine entsprechende Brandschutzordnung. Letzten Endes liegt es im Interesse aller, im Ernstfall eine geordnete und damit schnelle Personenrettung zu ermöglichen.

Aktualisierungen

Die Brandschutzordnung muss fortlaufend aktualisiert werden. Sie ist mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf Aktualität und Gültigkeit zu prüfen. dex3 bietet Ihnen die Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 an. Wir nehmen auch die gerne die aufwändige Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle für Sie vor.

Unsere Leistungen:

  • Inhaltliche Aufnahme des Brandschutzkonzeptes sowie bestehender Gefahrenabwehrpläne in die Brandschutzordnung
  • Aufnahme von betriebsspezifischen Gefährdungen
  • Aufnahme von baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten
  • Erstellung der Brandschutzordnung Teil A in unterschiedlichen Sprachen

Quicklinks

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